Botulinumtoxin (Botox) Behandlungen

Bei einer Faltenbehandlung mit Botulinumtoxin (bekannt als: Botox ) werden die behandelten Muskeln gezielt entspannt und die Muskelaktivität gehemmt. Klassischer Anwendungsbereich von Botox sind Falten des oberen Gesichtsdrittels, wie zum Beispiel die Stirnfalten (“Sorgenfalten”), Glabellafalte (“Zornesfalten”) und Augenfalten (“Krähenfüße”).

Botulinumtoxin bzw. Botox gehört bei den ästhetischen Gesichtsbehandlungen zu den Basistherapien und kann bereits in jungen Jahren begonnen werden.

Bei der Faltenentstehung kann man zwischen Falten unterscheiden, die durch eine Überaktivität der mimischen Muskeln entstehen. Diese werden durch Botox behandelt. Falten, die durch einen Volumenverlust entstehen werden mit Hyaluronsäure behandelt.

Bei Falten deren Ursache in einer muskulären Überaktivität liegt, können durch Relaxation der zu Grunde liegenden Muskulatur mit Botulinumtoxin (Botox) abgemildert werden.

Die Falten des oberen Gesichtsdrittels gehören zu den Hauptindikationen für eine Therapie mit Botox. Zu diesen Falten gehören die Zornesfalte (Glabellafalten), Stirnquerfalten (Sorgenfalten), Krähenfüsse (Augenfalten) und Bunnylines (Nasenfalten).

Es handelt sich bei einer Behandlung mit Botulinumtoxin um eine in vielen Langzeituntersuchungen nachgewiesene sichere und effektive Behandlungsmethode. Botox gehört zu den sichersten und am besten kontrollierten Medikamenten.

Botox hemmt reversibel und umkehrbar die Signalübertragung zwischen Nerv und Muskel und führt dadurch zu einer zeitlich beschränkten Muskelentspannung, die eine Faltenglättung zur Folge hat.

Die Wirkung von Botox setzt nach 2-3 Tagen ein und hält in der Regel zwischen 4-6 Monaten
Botox ist nach einem halben Jahr vollständig und rückstandslos abgebaut.

Selten und vollkommen reversibel kann es bei Botoxbehandlungen zu kleinen Blutergüssen, Schwellungen und Rötungen kommen
Bei unsachgemäßer Anwendung von Botulinumtoxin kommt es zu einer Entspannung benachbarter Muskeln mit der potentiellen Gefahr hängender Augenbrauen und Augenlider sowie Assymmetrien
Bei bekannten Blutgerinnungsstörungen, während der Schwangerschaft und Stillzeit sowie bei Muskelerkrankungen (wie z.B. Myasthenia gravis) sollte auf eine Behandlung mit Botox verzichtet werden.